Der Kirchenvorstand der Ev.-Luth. Johanneskirchgemeinde hat den Beschluss gefasst, die Ortskirchensteuer in der Gesetzesvorlage vom 12.12.2006 in unveränderter Form bis auf Widerruf beizubehalten. Deshalb gilt:
„Für das Jahr 2020 wird von allen Kirchgemeindegliedern ab Vollendung des 16. Lebensjahres, die eigene Einnahmen haben, Ortskirchensteuer (Kirchgeld) erhoben. … Das Kirchgeld wird nach den Sätzen der folgenden Kirchgeldtabelle erhoben. … Das Kirchgeld ist mit Ablauf eines Monats nach Zugang des Ortskirchensteuerbescheides fällig. Monatliche Ratenzahlung ist zulässig.“

 Kirchgeldtabelle

  Zu zahlendes Kirchgeld in Euro 
Monatliches Einkommen in Euro Monatsbeitrag  Jahresbeitrag 
  bis 374,99 0,50 6,00
375,00 bis 499,99 1,00 12,00
500,00 bis 624,99 2,50 30,00
625,00 bis 749,99 2,75 33,00
750,00 bis 874,99 3,00 36,00
875,00 bis  999,99 3,25 39,00
1000,00 bis 1124,99 3,50 42,00
1125,00 bis 1249,99 3,75 45,00
1250,00 bis 1374,99 4,00 48,00
1375,00 bis 1499,99 4,25 51,00
1500,00 bis 1624,99 4,50 54,00
1625,00 bis 1749,99 4,75 57,00
1750,00 bis 1874,99 5,00 60,00
1875,00 bis 1999,99 5,50 66,00
2000,00 bis 2124,99 6,00 72,00
2125,00 bis 2249,99 6,50 78,00
2250,00 bis 2374,99 7,00 84,00
2375,00 bis 2499,99 7,50 90,00
über 2500,00 0,3% der Einnahmen


Die kirchgeldpflichtigen monatlichen Einnahmen werden wie folgt ermittelt:
Maßgeblich ist die Höhe der im letzten Kalenderjahr auf den Kalendermonat entfallen-den Einnahmen, deren Höhe vom Kirchgeldpflichtigen in gewis-senhafter Selbsteinschätzung zu ermitteln sind.

Kirchgeldpflichtige Einnahmen sind die tatsächlichen Zuflüsse in Geld aus beruflicher Tätigkeit, aus anderen Einkunftsarten sowie Renten, laufenden Unterstützungsleistungen, (z. B. Arbeitslosengeld, Sozialhilfe), Unterhalt Stipendien u. ä. Das staatliche Kindergeld bleibt davon unberührt.

Konto für das Kirchgeld (bitte nur für Kirchgeld nutzen)
Empfänger: Kirchgemeinde Johannes-Kreuz-Lukas
IBAN DE11 3506 0190 1605 0000 25
BIC: GENODED1DKD
Bank: KD-Bank, LKG Sachsen