Ab sofort finden unsere Gottesdienste unter 3G-Regel statt – genesen, geimpft oder getestet – Nachweis bitte mitbringen
Ein Testnachweis ist nicht erforderlich für Schülerinnen und Schüler, die einer Testpflicht nach der Schul- und Kita-Coronaverordnung unterliegen.
Die Testpflichten gelten nicht für Personen bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres oder die, die noch nicht eingeschult wurden.
(Sächsische Coronaschutzverordnung § 3, 4+5)

Im Gottesdienst müssen FFP2-Masken getragen werden.

3G und FFP2-Maskenpflicht gilt auch für die Beförderung im Kirchentaxi.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!