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Juni / Juli 2014

Liebe Gemeinde,

das Titelfoto ist mehr als eine Momentaufnahme von einigen Mitgliedern des Kirchenvorstands während der Klausurtagung im März dieses Jahres. Das Foto zeigt ebenso: Wir sind unterwegs. Gemeinsam. Uns begegnet unfertiges. Wir halten inne. Wir reden miteinander, diskutieren. Wir hören aufeinander, Wir nehmen einander wahr. Keiner hat eine fertige Antwort. Im Gegenteil. Es gibt immer wieder viel zu tun. Da muss so manches angestoßen, getan werden. Keinem allein kann dies zugemutet werden. Da will vieles wachsen. Da braucht es ebenso Geduld und ein fröhliches, ein offenes Herz.

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Freuen Sie sich, wenn etwas geschieht und aufgebaut werden kann – für andere, für alle?

Sehen Sie gern etwas wachsen? Suchen Sie Gemeinschaft, Menschen die mit Ihnen auf einem gemeinsamen Weg sind? Möchten Sie Verantwortung übernehmen für Ihre Kirchgemeinde? Denn:
KIRCHE SIND WIR – Kirchenvorstandswahl

In diesem Jahr finden am 14. September die Kirchenvorstandswahlen in unserer Landeskirche statt. Der Kirchenvorstand ist die juristische Vertretung der Gemeinde und trägt einen wichtigen Teil der Verantwortung für das Leben der Gemeinde.

Der Kirchenvorstand wird alle sechs Jahre neu gebildet. Mit der Einführung der neuen Kirchvorsteher am 1. Advent 2014 (30.11.2014) endet die Amtszeit des bisherigen Kirchenvorstandes. In unserer Gemeinde wird sich der Kirchenvorstand in Zukunft aus 10 gewählten und 4 berufenen Mitgliedern zusammensetzen. Dazu kommen die Pfarrerinnen und Pfarrer, die von Amts wegen zum Kirchenvorstand gehören.

Wir suchen Gemeindeglieder, die bereit sind, Verantwortung für unsere Gemeinde zu tragen. Wahlvorschläge kann jedes Gemeindeglied bis zum 3. August 2014 einreichen.

Wahlvorschläge müssen von mindestens fünf Gemeindegliedern mit ihrer Unterschrift unterstützt werden.

Wählbar sind Kirchgemeindeglieder, die am Wahltag

  1. wahlberechtigt sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. das 68. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Das Wahlrecht nach kirchlicher Ordnung haben Konfirmierte bzw. nach dem 14. Lebensjahr Getaufte.

Eine weitere Wahlvoraussetzung ist, dass es keine Rückstände bei der Zahlung des Kirchgeldes gibt.

Nach § 5 Abs. 4 der Kirchgemeindeordnung ist die Erfüllung der Pflicht zur Entrichtung von Kirchensteuer Voraussetzung für die Übernahme kirchlicher Ämter und für die Teilnahme an kirchlichen Wahlen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Pfarramt. Dort können Sie auch die Wählerlisten vom 16. Juni bis 18. Juli 2014 einsehen.

Bitte nutzen Sie die Gelegenheit, die Richtigkeit und Vollständigkeit (Familien- und Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) zu prüfen, damit die Wahlberechtigung gewährleistet ist. Einsprüche sind bis zum 17. August 2014 schriftlich und begründet an den Kirchenvorstand zu richten. Die Wählerliste wird eine Woche vor dem Wahltag geschlossen.

Am Wahltag verhinderte Wahlberechtigte können Ihr Wahlrecht im Wege der Briefwahl ausüben und müssen dazu bis spätestens 9. September 2014 beim Kirchenvorstand einen Wahlschein beantragen.

Die Namen der Kandidaten werden in unseren Kirchgemeindehäusern und auf unserer Homepage im Internet ab 15. August veröffentlicht.

Am Sonntag, den 7. September werden sich die Kandidaten nach dem Gottesdienst in der Trinitatiskirchruine vorstellen.

Wir laden schon jetzt alle wahlberechtigten Gemeindeglieder ein, sich an dieser Wahl zu beteiligen. Es geht um das Wohl unserer Kirchgemeinde und unserer Kirche.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Pfarrer Christian Haustein